Gefährdungsbeurteilung für
HV-Betriebe
Die schriftliche Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – für jede Werkstatt und jeden Betrieb, der Mitarbeitende an Hochvoltsystemen einsetzt. Wir erstellen sie fachkundig, vollständig und rechtssicher vor Ort.
Ohne Gefährdungsbeurteilung ist HV-Arbeit rechtlich unzulässig
Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, schriftlich zu dokumentieren und Schutzmaßnahmen festzulegen. Für Hochvoltsysteme ergänzen BetrSichV §3, DGUV Vorschrift 1 §3 und die DGUV Information 209-093 diese Pflicht um spezifische Anforderungen: elektrotechnische Gefährdungen, thermisches Durchgehen, Störlichtbögen und die Sicherheit beim Freischalten. Eine fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist kein formaler Fehler – sie ist ein strafrechtlich relevantes Organisationsversagen.
Von der Begehung bis zur rechtssicheren Dokumentation
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der ersten Analyse bis zur fertigen, sofort einsetzbaren Dokumentation. Sie erhalten alles aus einer Hand.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären Betriebsgröße, Anzahl der HV-Arbeitsplätze, vorhandene Dokumentation und Besonderheiten. Auf dieser Basis erhalten Sie ein verbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Begehung vor Ort
Systematische Erfassung aller relevanten Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Abläufe und Schnittstellen. Wir dokumentieren Gefährdungen fotografisch und erheben alle relevanten Daten direkt im Betrieb.
Bewertung & Maßnahmenplan
Risikobewertung aller identifizierten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Priorisierter Maßnahmenplan mit konkreten Empfehlungen, Verantwortlichkeiten und realistischen Umsetzungsfristen.
Übergabe & Dokumentation
Vollständige Dokumentation als rechtssicherer PDF-Bericht. Übergabegespräch mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten. Optional: Begleitung der Maßnahmenabarbeitung und Folgebegehung.
Maßgeschneidert für Ihren Betrieb
Hochvoltsysteme stellen unterschiedliche Anforderungen – je nachdem ob Ihre Mitarbeitenden an Serienfahrzeugen in der Werkstatt oder an Produktionslinien und Prototypen arbeiten.
Kfz-Werkstätten & Autohäuser
Jede Werkstatt, die an Hybrid- oder Elektrofahrzeugen arbeitet, benötigt eine HV-spezifische Gefährdungsbeurteilung. Wir kennen die typischen Gefährdungssituationen im Werkstattalltag.
- Freischaltarbeitsplätze und Messbereiche
- Batteriediagnose und -tausch
- Lagerung und Transport von HV-Komponenten
- Brandschutz und Notfallmanagement
- PSA-Anforderungen und Prüfmittelvalidierung
Produktion & OEM / Tier-1
In Produktionsumgebungen sind die Gefährdungen komplexer: Hochvoltsysteme in verschiedenen Fertigungsstufen, Prüfstände, Montagelinien und Entwicklungsbereiche mit Prototypen.
- Montage- und Prüfarbeitsplätze
- Entwicklungsfahrzeuge (SoP-nah / Vorserien)
- Prüfstände und Testeinrichtungen
- Schnittstellenanalyse zwischen Abteilungen
- Qualifizierungsbedarfsermittlung je Arbeitsplatz
Jan Behrens ist staatlich geprüfter Elektrotechniker mit mehr als 15 Jahren Praxiserfahrung in der Hochvolt-Technik – von der Fahrzeugentwicklung bis zur Ausbildung. Als zugelassener Ausbilder nach DGUV 209-093 kennt er die typischen Schwachstellen in Betrieben aus hunderten Schulungen und Vor-Ort-Besuchen. Er führt die Gefährdungsbeurteilungen persönlich durch.
Transparente Preise – individuelle Kalkulation
Der Aufwand für eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung hängt direkt von der Betriebsgröße, Anzahl der Arbeitsplätze und Komplexität der Arbeitssysteme ab. Als Richtwerte:
1–3 HV-Arbeitsplätze, überschaubarer Betrieb, 1–2 Tage vor Ort
- Vorgespräch & Bedarfsanalyse
- Begehung aller HV-Arbeitsplätze
- Risikobewertung nach Norm
- Vollständige Dokumentation (PDF)
- Maßnahmenplan mit Fristen
- Übergabegespräch
4–15 HV-Arbeitsplätze, mehrere Abteilungen, 3–4 Tage vor Ort
- Alles aus Klein-Paket
- Mehrtägige Begehung
- Abteilungsübergreifende Analyse
- Qualifizierungsbedarfsmatrix
- Kurzpräsentation für Geschäftsleitung
- Erste Folgebegehung inklusive
Individuelle Kalkulation nach Erstgespräch und Ortsbegehung
- Alles aus Mittel-Paket
- Projektkoordination vor Ort
- Entwicklungsfahrzeuge / Prüfstände
- Mehrstufige Begehung
- DATEV-kompatible Abrechnung
- Begleitung Maßnahmenumsetzung
Alle Preise zzgl. 19 % MwSt. und Reisekosten. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Das verbindliche Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Erstgespräch.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Ja. Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Für Arbeiten an Hochvoltsystemen ist die schriftliche Gefährdungsbeurteilung eine Grundvoraussetzung – ohne sie ist jede HV-Tätigkeit rechtlich unzulässig, unabhängig von der Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Die Erstellung erfordert fachkundige Personen mit Kenntnissen der einschlägigen Regelwerke (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV 209-093). Ein Kfz-Meister allein reicht nicht – der Ersteller muss elektrotechnische Fachkunde nachweisen und mit den spezifischen Gefährdungen von HV-Systemen vertraut sein.
Nach §3 DGUV Vorschrift 1 ist die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern – z.B. bei neuen Fahrzeugtypen, geänderten Arbeitsabläufen, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen sowie mindestens alle 2–3 Jahre im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung.
Das hängt stark von der Betriebsgröße und Anzahl der Arbeitsplätze ab. Für eine kleine Kfz-Werkstatt mit 3–5 HV-Arbeitsplätzen rechnen wir mit 1–2 Tagen vor Ort plus Nachbereitungszeit. Mittlere Betriebe mit 10–20 Arbeitsplätzen benötigen 3–4 Tage. OEM-Standorte oder Produktionslinien werden individuell kalkuliert.
Im Lieferumfang enthalten sind: Vorgespräch zur Bedarfsanalyse, vollständige Begehung und Erfassung aller relevanten Arbeitsplätze, Risikobewertung aller identifizierten Gefährdungen, priorisierter Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen, rechtssichere Dokumentation als PDF-Bericht sowie eine Übergabepräsentation. Optional: begleitende Mitarbeiterschulung zur Einführung der neuen Schutzmaßnahmen.
Nein – beides ist unabhängig voneinander Pflicht. Die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 regelt die organisatorischen Schutzmaßnahmen. Die Qualifizierung nach DGUV 209-093 stellt die persönliche fachliche Eignung sicher. Beide zusammen bilden die rechtliche Grundlage für sichere HV-Arbeiten in Ihrem Betrieb.
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