Die DGUV Information 209-093 legt in Abschnitt 3.1 fest, welche Anforderungen an Personen gestellt werden, die HV-Qualifizierungsmaßnahmen durchführen. Diese Anforderungen gehen deutlich über einen bloßen Fachkundenachweis hinaus – sie verlangen nachgewiesenes Wissen im Arbeitsgebiet, didaktisches Können sowie Erfahrung in der Erwachsenenbildung.
Unsere Ausbilder werden regelmäßig weiterqualifiziert und halten sich mit der technischen Entwicklung von HV-Fahrzeugsystemen, neuen Fahrzeugplattformen und Änderungen der DGUV-Regelwerke aktuell.
Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Ihre Mitarbeitenden werden von Personen geschult, die nicht nur die Norm kennen, sondern täglich mit HV-Systemen gearbeitet haben oder arbeiten.
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Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3
Nachweis der Fachkundigen Person HV (FHV) – mindestens Stufe 2S oder 2E.
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Nachgewiesene Berufspraxis
Nachgewiesene praktische Erfahrung mit realen HV-Fahrzeugen, Prüfständen oder Entwicklungsumgebungen.
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Methodische Lehrqualifikation
Ausbildereignung oder vergleichbare Qualifikation – Vermittlung von Lerninhalten, nicht nur Fachwissen.
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Regelmäßige Aktualisierung
Teilnahme an Auffrischungen bei technischen Änderungen – neue Plattformen, neue Normenstände.