Immer mehr Betriebe stellen sich die Frage: Wer gilt als HV-sensibilisierter Mitarbeiter – und wer braucht eigentlich welche Schulung? Die Antwort findet sich direkt in der DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen", dem verbindlichen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für alle Betriebe, die Elektro- oder Hybridfahrzeuge einsetzen oder warten.

Was ist ein HV-sensibilisierter Mitarbeiter?

Die DGUV Information 209-093 definiert in Abschnitt 2, Nr. 7 eindeutig:

„Sensibilisierte Person ist, wer für das Bedienen von HV-Fahrzeugen und -Komponenten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen worden ist."

Ein HV-sensibilisierter Mitarbeiter ist also eine Person, die auf die besonderen Gefahren von Hochvoltsystemen hingewiesen und in den bestimmungsgemäßen Umgang eingewiesen wurde. Diese Qualifikationsstufe wird in der Norm als Stufe S (Serienfahrzeuge) beziehungsweise Stufe E (Entwicklung und Forschung) bezeichnet. Im Arbeitsalltag werden die Begriffe „HV-sensibilisierter Mitarbeiter", „Sensibilisierte Person" und „Stufe S" häufig synonym verwendet.

Wer braucht diese Qualifikation?

Laut DGUV 209-093 Abschnitt 5.1.2 ist die Sensibilisierung ausreichend für alle Personen, die Hochvoltfahrzeuge bestimmungsgemäß bedienen – also für Tätigkeiten, bei denen kein unmittelbarer Eingriff in das HV-System erfolgt. Dazu zählen typischerweise:

  1. Kraftfahrer und Fuhrparkpersonal, die Elektro- oder Hybridfahrzeuge führen
  2. Reinigungspersonal, das Innen- und Außenreinigung durchführt
  3. Lageristen und Logistikmitarbeiter, die HV-Fahrzeuge bewegen oder rangieren
  4. Mitarbeiter, die Betriebsstoffe nachfüllen, Scheibenwischer wechseln oder Ladevorrichtungen anschließen
  5. Auszubildende im Kfz-Bereich, bevor sie tiefergehende Qualifizierungen erwerben

Kurz: Wer ein Elektrofahrzeug fährt, lädt oder äußerlich wartet, ohne in HV-Komponenten einzugreifen, benötigt mindestens die Sensibilisierung.

Was darf ein sensibilisierter Mitarbeiter – und was nicht?

Erlaubte Tätigkeiten

  1. Elektro- und Hybridfahrzeuge führen und an Ladeeinrichtungen anschließen
  2. Fahrzeuginnenraum und Außenbereich reinigen (bei geschlossenen Serviceklappen und Motorhauben)
  3. Scheibenwischerwasser nachfüllen, Scheibenwischer wechseln
  4. Bekannte Befüllanschlüsse für Motoröl und Kühlwasser nutzen

Ausdrücklich verboten

  1. Öffnen von Serviceklappen oder der Motorhaube für Arbeiten am HV-System
  2. Berühren von orangefarbenen HV-Leitungen oder HV-Komponenten
  3. Ziehen des Service-Disconnect-Steckers (nur FuP oder FHV erlaubt)
  4. Jede elektrotechnische Arbeit am Hochvoltsystem

Die DGUV nennt als Leitmerkmal: „Hände weg von orange!" – dies gilt für alle Personen ohne weitergehende Qualifizierung.

Wie lange dauert die Sensibilisierungsschulung?

Die Norm schreibt für die reine Sensibilisierung keinen festen Stundenumfang vor. Entscheidend ist, dass folgende Inhalte nachvollziehbar vermittelt und dokumentiert werden:

  1. Grundlegende elektrische Gefährdungen an HV-Fahrzeugen (elektrischer Schlag, Störlichtbögen)
  2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch von HV-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur
  3. Verhalten bei Unfällen, Notfällen und beim Bergen von Fahrzeugen
  4. Kennzeichnungen von HV-Komponenten (orange Kabel, Warnaufkleber, Hinweisschilder)
  5. Einweisung in den Not-Aus-Schalter am Fahrzeug

In der Praxis werden Sensibilisierungsschulungen als Halbtageskurs (2–4 Stunden) oder als Teil einer mehrstündigen HV-Unterweisung durchgeführt. Die Schulung Stufe S/E bei Hochvolt-Experten deckt alle Pflichtinhalte ab und schließt mit einem Teilnehmerzertifikat ab.

Wer darf die Sensibilisierung durchführen?

Laut DGUV 209-093 Abschnitt 5.1.2 können Sensibilisierungen vom Unternehmer selbst oder von einer geeigneten Person, beispielsweise einer fachkundig unterwiesenen Person (FuP), durchgeführt werden. Eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) ist dafür nicht zwingend erforderlich – im Gegensatz zur Unterweisung für Stufe 1S oder höher.

Jährliche Wiederholung ist gesetzliche Pflicht

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" schreibt in §4 die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten vor – auch für HV-sensibilisierte Mitarbeiter. Inhalt und Datum müssen schriftlich dokumentiert werden. Wer die Wiederholung versäumt, riskiert erhebliche Haftungsrisiken im Schadensfall. Unser Angebot zur jährlichen HV-Unterweisung erfüllt diese gesetzliche Pflicht und ist auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Was kommt nach der Sensibilisierung?

Die Sensibilisierung ist die Eingangsstufe im Qualifizierungsmodell der DGUV 209-093. Wer darüber hinaus allgemeine Wartungsarbeiten an HV-Fahrzeugen durchführt – etwa Öl- oder Radwechsel in der Nähe von HV-Leitungen – benötigt bereits Stufe 1S (Fachkundig unterwiesene Person, FuP). Für eigenständige Arbeiten am spannungsfreien HV-System ist die Stufe 2S (Fachkundige Person Hochvolt, FHV) erforderlich.

Eine Übersicht aller Qualifikationsstufen nach DGUV 209-093 mit Inhalten, Voraussetzungen und Zertifikaten finden Sie in unserer HV-Schulungsübersicht.