Was sagt die DGUV zu isolierenden Schutzschuhen?
Viele Betriebe gehen davon aus, dass beim Arbeiten an Hochvoltsystemen isolierende Spezialschuhe – ähnlich wie im klassischen Elektrohandwerk – Pflicht seien. Die offizielle DGUV FAQ-Liste Elektromobilität (Oktober 2025, Kap. 3.2) korrigiert das klar: Isolierender Fußschutz ist bei HV-Fahrzeugarbeiten keine geeignete Schutzmaßnahme.
Die Maßnahmen richten sich nach den Herstellervorgaben des Fahrzeugs sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Isolierende Schutzschuhe stehen dabei nicht auf der Pflicht-PSA-Liste.
Warum schützen Schutzschuhe hier nicht?
Im klassischen Elektrohandwerk schützt isolierendes Schuhwerk vor Stromschlägen über den Boden (z. B. bei Erdschlüssen in stationären Anlagen). Bei Fahrzeugen liegt die Situation anders:
- Das Fahrzeug steht auf isolierenden Gummireifen – der Boden ist kein Strompfad
- Gefährlicher Stromfluss entsteht durch direkten Kontakt mit spannungsführenden HV-Komponenten, nicht über den Boden
- Isolierender Fußschutz adressiert eine Gefährdung, die bei HV-Fahrzeugarbeiten so nicht vorliegt
Welche PSA ist bei HV-Arbeiten wirklich Pflicht?
Die Pflicht-PSA nach DGUV 209-093 für Arbeiten an HV-Systemen umfasst:
- Isolierhandschuhe Klasse 0 (bis 1.000 V) oder Klasse 1 (bis 7.500 V) nach EN 60903 – der zentrale Schutz gegen direkten Stromkontakt
- VDE-geprüftes Werkzeug nach EN 60900 (1.000 V Schutz)
- CAT-III-Messgerät zur messtechnischen Spannungsfreiheitsprüfung
- Bei Tätigkeiten unter Spannung (Stufe 3S/3E): Lichtbogenschutzkleidung nach EN ISO 11612
Isolierende Schutzschuhe fehlen bewusst in dieser Liste – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Schutzfunktion im HV-Fahrzeugkontext nicht relevant ist.
Warum hält sich dieser Mythos so hartnäckig?
Die Verwechslung stammt aus dem klassischen Elektrohandwerk, wo isolierendes Schuhwerk vor Erdschlüssen schützt. Einige ältere Betriebsanweisungen haben PSA für alle Elektroarbeiten pauschal aufgeführt – ohne Differenzierung nach Anwendungsfall. Die DGUV hat diesen Punkt in ihrer FAQ explizit klargestellt.
Was bedeutet das für Ihre Betriebsanweisung?
Wenn Ihre aktuelle Betriebsanweisung isolierende Schutzschuhe als Pflicht-PSA für HV-Fahrzeugarbeiten aufführt, sollten Sie diese überprüfen. Prüfen Sie zusätzlich immer die herstellerspezifischen Arbeitsanweisungen (Reparaturleitfäden, HV Safety Manual) des jeweiligen Fahrzeugs.
Quelle: DGUV FAQ Elektromobilität, Oktober 2025, Kap. 3.2
Müssen HV-Techniker isolierende Schutzschuhe tragen?
Nein. Die DGUV stellt in ihrer offiziellen FAQ (Kap. 3.2) klar: Isolierender Fußschutz ist bei HV-Fahrzeugarbeiten keine geeignete Schutzmaßnahme. Pflicht-PSA sind Isolierhandschuhe nach EN 60903, VDE-Werkzeug nach EN 60900 und ein CAT-III-Messgerät.
Warum ist isolierender Fußschutz bei HV-Fahrzeugen nicht sinnvoll?
Das Fahrzeug steht auf isolierenden Gummireifen – der Boden ist kein Strompfad. Die Gefährdung entsteht durch direkten Kontakt mit HV-Komponenten, nicht über den Boden. Schutzschuhe adressieren daher eine hier nicht vorhandene Gefährdung.
Muss ich meine Betriebsanweisung anpassen?
Wenn Ihre Betriebsanweisung isolierende Schutzschuhe als Pflicht-PSA für HV-Fahrzeugarbeiten aufführt, sollten Sie diese überprüfen und mit der DGUV FAQ sowie den Herstellervorgaben abgleichen.
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