Die Pflicht-PSA im Überblick
Nicht jede Tätigkeit am HV-Fahrzeug erfordert dieselbe Ausrüstung. Die DGUV 209-093 unterscheidet zwischen der PSA für die HV-Freischaltung und der PSA für das Arbeiten unter Spannung (AuS). Gemeinsam ist allen HV-Tätigkeiten: Die PSA muss geprüft, zertifiziert und in einwandfreiem Zustand sein.
EN 60903
Isolierhandschuhe Klasse 0
Prüfspannung 5.000 V AC, Nutzung bis max. 500 V. Geeignet für Freischaltarbeiten an Fahrzeugen bis 1.000 V Nennspannung (Serienfahrzeuge). Kennzeichnung: beige Innenseite.
EN 60903
Isolierhandschuhe Klasse 1
Prüfspannung 10.000 V AC, Nutzung bis max. 1.000 V. Pflicht bei AuS (Stufe 3S/3E) und bei 800-V-Fahrzeugplattformen. Kennzeichnung: rote Innenseite.
IEC 61010 / CAT III
CAT-III-Messgerät (min. 1.000 V)
Pflicht zur Spannungsfreiheitsprüfung und für Messungen unter Spannung. CAT-II-Geräte sind für HV-Fahrzeugarbeiten nicht zulässig. Jährliche Kalibrierprüfung empfohlen.
EN 60900
Isoliertes Werkzeug (VDE)
Kennzeichnung: Doppel-Dreieck (◁◁) und Spannungsangabe 1.000 V. Schraubendreher, Zangen, Ratschensätze etc. – nur für Tätigkeiten, bei denen Werkzeugkontakt mit HV-Teilen möglich ist.
EN 166 / EN 170
Schutzbrille / Gesichtsschutz
Mindestens Schutzbrille beim Hantieren mit HV-Steckern und -Kabeln. Vollgesichtsschutz bei erhöhtem Lichtbogenrisiko (z. B. direkte Batteriearbeit im AuS-Bereich).
EN ISO 20345
Sicherheitsschuhe S1
Mindestanforderung S1 (Stahlkappe, antistatisch). Bei AuS-Tätigkeiten empfohlen: S2 oder S3 mit isolierender Eigenschaft ESD oder E (electrical hazard).
Isolierhandschuhe – Klassen und Prüfpflichten
Die Norm EN 60903 definiert sechs Klassen von Isolierhandschuhen (00, 0, 1, 2, 3, 4). Für den Einsatz an HV-Fahrzeugen sind in der Praxis die Klassen 0 und 1 relevant. Wichtig: Die Prüfspannung der Handschuhe ist nicht gleichbedeutend mit der zulässigen Nutzungsspannung – zwischen beiden liegt ein Sicherheitsfaktor von 5.
| Klasse |
Prüfspannung |
Max. Nutzungsspannung |
Typischer Einsatz HV-Fahrzeug |
| Klasse 0 | 5.000 V AC | 500 V AC / 750 V DC | Freischaltung 400-V-Systeme |
| Klasse 1 | 10.000 V AC | 1.000 V AC / 1.500 V DC | AuS, 800-V-Systeme, Stufe 3S/3E |
| Klasse 2 | 20.000 V AC | 17.000 V AC | Eher Netzspannungsbereich, selten Fahrzeug |
Isolierhandschuhe müssen vor jeder Benutzung durch den Anwender auf sichtbare Schäden (Risse, Perforationen, Verformungen) geprüft werden – der sogenannte Luftblasetest: Handschuh zusammenrollen, dann auf Luftdichtheit prüfen. Darüber hinaus schreibt EN 60903 eine Wiederholungsprüfung durch eine akkreditierte Stelle vor.
Prüfintervalle für HV-PSA
- Isolierhandschuhe: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; elektrische Prüfung durch akkreditierte Stelle jährlich (max. 6 Monate bei intensiver Nutzung)
- Messgeräte: Kalibrierprüfung jährlich empfohlen; vor Nutzung Funktionsprüfung an bekannter Spannungsquelle
- Isoliertes Werkzeug: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; Schäden an der Isolierung machen das Werkzeug sofort unbrauchbar
- Schutzbrille / Gesichtsschutz: Sichtprüfung auf Kratzer und Beschädigungen, die die Schutzwirkung beeinträchtigen
- Sicherheitsschuhe: Sichtprüfung, Nachweis durch CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung; Ersatz bei Beschädigung
Arbeitgeberpflichten bei der PSA
Nach §3 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet:
- Geeignete PSA kostenfrei bereitzustellen – keine Kosten auf Arbeitnehmer abwälzen
- PSA regelmäßig auf ihre Tauglichkeit zu prüfen und bei Mängeln sofort auszutauschen
- Mitarbeiter in der korrekten Verwendung und Pflege der PSA zu unterweisen
- Prüfnachweise und Konformitätserklärungen aufzubewahren
- PSA-Dokumentation bei Betriebsprüfungen bereitzuhalten
Welche Handschuhklasse ist für HV-Arbeiten an Fahrzeugen vorgeschrieben?
Für Freischaltung an 400-V-Systemen: Klasse 0. Für AuS (Stufe 3S/3E) und 800-V-Fahrzeuge: Klasse 1. Die Klasse ergibt sich aus der Systemspannung des Fahrzeugs und der Art der Tätigkeit.
Wer ist verpflichtet, die PSA bereitzustellen?
Der Arbeitgeber ist nach §3 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet, geeignete PSA kostenfrei bereitzustellen. Die Kosten dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Wie oft müssen Isolierhandschuhe geprüft werden?
Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Anwender (Luftblasetest). Elektrische Wiederholungsprüfung durch akkreditierte Stelle: jährlich, bei intensiver Nutzung alle 6 Monate. Das Prüfdatum muss auf dem Handschuh dokumentiert sein.
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