Die Elektromobilität hat den Alltag jeder Kfz-Werkstatt verändert. Bereits heute sind EV- und Hybridfahrzeuge in jeder Werkstatt anzutreffen – und der Anteil wächst jährlich. Damit entsteht eine klare gesetzliche Verpflichtung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5) und die Technische Regel DGUV Information 209-093 schreiben vor, welche Mitarbeitenden welche Qualifizierungsstufe benötigen.
Das gilt nicht nur für Mechatroniker, die direkt an der Hochvoltanlage arbeiten. Bereits für einfache Tätigkeiten wie Reifenwechsel, Ölservice oder Klimaanlagenprüfung an einem EV ist eine Grundsensibilisierung (Stufe S/E) vorgeschrieben – denn das HV-System bleibt dabei aktiv und birgt bei falschem Verhalten Lebensgefahr.
Die Stufe 2S – Fachkundige Person HV für Serienfahrzeuge – ist Pflicht für alle Mitarbeitenden, die das HV-System freischalten, Spannungsfreiheit prüfen oder an HV-Komponenten wie Traktionsbatterie, Wechselrichter oder E-Motor arbeiten. Ohne diese Qualifizierung ist das Freischalten des HV-Systems in der Werkstatt nicht erlaubt.
Im Schadensfall – bei Arbeitsunfall oder Fahrzeugbrand – ist die fehlende DGUV-209-093-Qualifizierung ein direktes Haftungsrisiko für Betriebsinhaber und Werkstattleiter. Wir sichern Ihr Team und Ihren Betrieb rechtskonform ab.
Rechtliche Pflicht – keine Kann-Regelung
Die HV-Qualifizierung nach DGUV 209-093 ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine verbindliche Anforderung aus BetrSichV und ArbSchG. Berufsgenossenschaften prüfen bei Unfällen, ob die Qualifizierungspflicht erfüllt war. Fehlende Zertifikate können zur persönlichen Haftung von Betriebsinhabern und Führungskräften führen.