DGUV Information 209-093 · Kfz-Werkstätten

HV-Schulung für
Kfz-Werkstätten

Jede Werkstatt, die Elektro- oder Hybridfahrzeuge wartet, ist nach BetrSichV und ArbSchG zur HV-Qualifizierung verpflichtet. Wir schulen Ihr Team normkonform nach DGUV 209-093 – Inhouse bei Ihnen, bundesweit, ab 89 € pro Person.

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ab 89 €
Pro Person, Stufe S/E Sensibilisierung
24 h
Angebot nach Ihrer Anfrage
Inhouse
Schulung direkt in Ihrer Werkstatt
Online
Jährliche Unterweisung auch remote möglich

Warum Kfz-Werkstätten HV-Qualifizierung brauchen

Die Elektromobilität hat den Alltag jeder Kfz-Werkstatt verändert. Bereits heute sind EV- und Hybridfahrzeuge in jeder Werkstatt anzutreffen – und der Anteil wächst jährlich. Damit entsteht eine klare gesetzliche Verpflichtung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5) und die Technische Regel DGUV Information 209-093 schreiben vor, welche Mitarbeitenden welche Qualifizierungsstufe benötigen.

Das gilt nicht nur für Mechatroniker, die direkt an der Hochvoltanlage arbeiten. Bereits für einfache Tätigkeiten wie Reifenwechsel, Ölservice oder Klimaanlagenprüfung an einem EV ist eine Grundsensibilisierung (Stufe S/E) vorgeschrieben – denn das HV-System bleibt dabei aktiv und birgt bei falschem Verhalten Lebensgefahr.

Die Stufe 2S – Fachkundige Person HV für Serienfahrzeuge – ist Pflicht für alle Mitarbeitenden, die das HV-System freischalten, Spannungsfreiheit prüfen oder an HV-Komponenten wie Traktionsbatterie, Wechselrichter oder E-Motor arbeiten. Ohne diese Qualifizierung ist das Freischalten des HV-Systems in der Werkstatt nicht erlaubt.

Im Schadensfall – bei Arbeitsunfall oder Fahrzeugbrand – ist die fehlende DGUV-209-093-Qualifizierung ein direktes Haftungsrisiko für Betriebsinhaber und Werkstattleiter. Wir sichern Ihr Team und Ihren Betrieb rechtskonform ab.

Rechtliche Pflicht – keine Kann-Regelung

Die HV-Qualifizierung nach DGUV 209-093 ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine verbindliche Anforderung aus BetrSichV und ArbSchG. Berufsgenossenschaften prüfen bei Unfällen, ob die Qualifizierungspflicht erfüllt war. Fehlende Zertifikate können zur persönlichen Haftung von Betriebsinhabern und Führungskräften führen.

Freie Kfz-Werkstätten / Meisterbetriebe
Mit wachsendem EV-Kundenstamm
Markengebundene Servicepartner
BMW, Mercedes, Audi, VW, Stellantis
Karosserie- und Lackierbetriebe
Umgang mit beschädigten HV-Fahrzeugen
Prüf- und TÜV-Stationen
Hauptuntersuchung an EV und PHEV
Gebrauchtwagenhändler mit Werkstatt
EV-Ankauf, Aufbereitung, Kontrolle

Die richtigen Kurse für Ihre Werkstatt

Stufe S/E
Sensibilisierte Person
Für alle Mitarbeitenden, die nie direkt am HV-System arbeiten, aber Kontakt zu EV/PHEV haben. Pflicht für Servicemitarbeitende, Annahme, Reifenmonteure und Reinigungspersonal.
89 €pro Person
Stufe 1S / 1E
Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Für Mitarbeitende, die HV-nahe Tätigkeiten unter Aufsicht einer FHV ausführen. Vorbereitung für den Einstieg in die eigenverantwortliche HV-Arbeit.
149 €pro Person
Stufe 2S
FHV Serienfahrzeuge
Die Kernqualifizierung für Kfz-Meister und Techniker: selbstständiges Freischalten, Spannungsfreiheitsprüfung und Arbeiten an HV-Komponenten im spannungsfreien Zustand.
699 €pro Person
Stufe 2E
FHV Entwicklung & Produktion
Für Spezialwerkstätten mit Prototypen, Sonderfahrzeugen oder Umbauten. Für Standard-Kfz-Werkstätten meist nicht erforderlich.
Auf Anfrage
Stufe 3S / 3E
FHV unter Spannung
Für Arbeiten am unter Spannung stehenden HV-System. Spezialbetriebe und Hochvolt-Diagnose-Experten. In Standard-Kfz-Werkstätten selten erforderlich.
Auf Anfrage

FAQ – HV-Schulung für Kfz-Werkstätten

Sobald das erste Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Wartung, Inspektion oder Reparatur in Ihre Werkstatt kommt, greift die Qualifizierungspflicht nach BetrSichV und DGUV 209-093. Das gilt auch für scheinbar einfache Tätigkeiten wie Reifenwechsel oder Ölservice an HV-Fahrzeugen – denn bereits das Vorhandensein des aktiven HV-Systems erfordert, dass Mitarbeitende über Gefahren und korrektes Verhalten informiert sind. Warten Sie nicht auf den ersten Vorfall – die Schulung ist kostengünstiger als die Haftungsfolgen.
Das hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Für allgemeine Inspektionsarbeiten ohne direkten HV-Kontakt genügt Stufe S/E (89 €). Wer Arbeiten in HV-Nähe unter Aufsicht ausführt, benötigt Stufe 1S/1E (149 €). Für selbstständiges Freischalten und Arbeiten im spannungsfreien Zustand – z. B. Tausch der Traktionsbatterie oder des Wechselrichters – ist Stufe 2S (699 €) Pflicht. Unser Kursfinder hilft, die richtige Stufe zu ermitteln.
Ja. Sobald unfallbeschädigte oder reparaturbedürftige HV-Fahrzeuge in einem Karosserie- oder Lackierbetrieb bearbeitet werden, gilt die Qualifizierungspflicht. Das HV-System muss nicht geöffnet werden – allein die Möglichkeit des unbeabsichtigten Kontakts bei Richtarbeiten, Schweißen oder Sandstrahlen begründet die Schulungspflicht. Stufe S/E ist hier das Minimum; bei Arbeiten in HV-Nähe kann Stufe 1S/1E erforderlich sein.
Die Grundqualifizierung ist unbefristet gültig. DGUV 209-093 schreibt jedoch eine jährliche Wiederholungsunterweisung vor, um die Qualifizierung aktiv zu erhalten. Diese kann effizient als Remote-Unterweisung per Videokonferenz durchgeführt werden und dauert in der Regel nur wenige Stunden. Wir bieten beides an – Grundqualifizierung Inhouse und Jahresunterweisung remote.
Ja – Inhouse-Schulung direkt in Ihrer Werkstatt ist unser Standardmodell. Wir kommen zu Ihnen, alle Mitarbeitenden werden gleichzeitig geschult, der Betriebsalltag wird minimal gestört. Ab 6 Personen ist eine Inhouse-Schulung meist günstiger als externe Einzeltermine. Stellen Sie uns eine Anfrage – wir erstellen Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein individuelles Angebot.

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