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HV-Qualifizierung für Fuhrparks & Flottenbetreiber

Ihr Fuhrpark fährt elektrisch – Ihre Mitarbeitenden müssen qualifiziert sein. Normkonforme HV-Schulung nach DGUV 209-093 für Fahrer, Fuhrparkmanager und Wartungspersonal. Gruppenrabatt ab 5 Personen, bundesweit Inhouse.

Qualifikationsbedarf im Fuhrpark – auf einen Blick

Je nach Tätigkeit im Fuhrpark gelten unterschiedliche Qualifikationsanforderungen nach DGUV 209-093. Diese Tabelle zeigt, welche Rolle welche Stufe benötigt.

Rolle im Fuhrpark Typische Tätigkeit Qualifikation Stufe Pflicht?
E-Fahrzeug-Fahrer Fahren, AC-Laden an Wallbox Sensibilisierte Person S/E Empfohlen
Fuhrparkmanager Fuhrparkkoordination, Ladepunktmanagement Fachkundig unterwiesene Person (FuP) 1S Empfohlen
Fuhrpark-Wartungspersonal Fahrzeugcheck, Ladekabeltausch, einfache Wartung Fachkundig unterwiesene Person (FuP) 1S Pflicht
Werkstattmechaniker (intern) HV-Diagnose, Freischaltung, Komponentenwechsel Fachkundige Person Hochvolt (FHV) 2S Pflicht
Pannenhilfepersonal Abschleppen, Erstversorgung defekter E-Fahrzeuge Fachkundig unterwiesene Person (FuP) 1S Pflicht

Stufe S/E = Sensibilisierte Person · 1S = FuP – Fachkundig unterwiesene Person · 2S = FHV – Fachkundige Person Hochvolt. Alle Preise zzgl. MwSt.

Rechtliche Anforderungen für Fuhrparkbetreiber

BetrSichV §12 – Unterweisungspflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung §12 verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln und danach in angemessenen Zeitabständen zu unterweisen. Für E-Fahrzeuge im Fuhrparkbetrieb bedeutet das eine nachweisliche HV-Qualifizierung.

  • Unterweisung vor erster Nutzung des E-Fahrzeugs
  • Wiederholung in angemessenen Abständen (jährlich empfohlen)
  • Schriftliche Dokumentation der Unterweisung

DGUV Information 209-093

Die DGUV Information 209-093 definiert die Qualifikationsstufen für den Umgang mit Hochvoltfahrzeugen. Für Fuhrparks mit Wartungs- oder Reparaturaufgaben gelten dieselben Pflichten wie für Kfz-Werkstätten. Auch kommunale Fuhrparks, Logistikbetriebe und Lieferunternehmen sind betroffen.

  • Sensibilisierung (S/E) für alle, die mit E-Fahrzeugen umgehen
  • FuP (1S) für Wartungs- und Pannenhilfepersonal
  • FHV (2S) für alle, die am HV-System arbeiten

Maßgeschneiderte Schulungspakete für Flottenbetreiber

Wir kennen die besonderen Anforderungen von Fuhrparkbetreibern: heterogene Fahrzeugflotten, geografisch verteilte Teams, enge Zeitfenster. Unser Angebot ist darauf ausgerichtet.

Gruppenrabatt ab 5 Personen

Ab 5 Teilnehmenden sinkt der Preis pro Person deutlich. Für große Fuhrparks erstellen wir individuelle Rahmenverträge mit festen Konditionen für Folgeschulungen.

Bundesweite Vor-Ort-Schulung

Wir kommen zu Ihrem Depot, Ihrer Niederlassung oder Ihrem Standort – egal wo in Deutschland. Kein Reiseaufwand für Ihre Mitarbeitenden.

Alle Fahrzeugmarken

Ob BEV oder PHEV, Transporter oder PKW – unsere Schulungen sind hersteller- und markenunabhängig und gelten für alle gängigen E-Fahrzeugmodelle.

Zertifikate & Dokumentation

Alle Teilnehmenden erhalten normkonforme Zertifikate. Wir liefern auf Wunsch eine vollständige Teilnehmerliste für Ihre Compliance-Dokumentation.

Jährliche Auffrischung

Mit unserem Unterweisung-Abonnement bleibt Ihr gesamter Fuhrpark jährlich auf aktuellem Stand – auch remote möglich für die Sensibilisierung und Stufe 1S.

Auch für kommunale Fuhrparks

Städte, Gemeinden und Behörden mit E-Fahrzeugflotten beraten und schulen wir nach denselben Normen – mit Referenzprojekten im öffentlichen Sektor.

FAQ – HV-Schulung für Fuhrparks

Für reine Fahrertätigkeiten (Fahrzeug starten, fahren, laden) ist nach DGUV 209-093 keine formale HV-Qualifikation vorgeschrieben. Jedoch empfiehlt die DGUV die Sensibilisierung (Stufe S/E) für alle Personen, die regelmäßig mit E-Fahrzeugen umgehen. Bei Tätigkeiten wie Ladesystemwartung, Umgang mit beschädigten Fahrzeugen oder Pannenhilfe ist mindestens Stufe 1S (FuP) erforderlich.
Die Stufe S/E (Sensibilisierte Person) ist die Einstiegsqualifikation nach DGUV 209-093. Sie dauert ca. 2 Unterrichtseinheiten (rund 1,5 h) und vermittelt Grundwissen über Gefahren von HV-Systemen, richtiges Verhalten im Notfall und Schutzabstände. Sie ist die Mindestanforderung für alle, die beruflich mit E-Fahrzeugen in Kontakt kommen – auch ohne direkte technische Tätigkeiten.
Ja – PHEV (Plug-in-Hybride) fallen wie BEV (reine Elektrofahrzeuge) unter die DGUV Information 209-093, sofern ihre HV-Spannung über 60 V DC liegt. Das ist bei allen gängigen PHEV-Modellen der Fall. Mild-Hybride (48 V) fallen in der Regel nicht darunter, können aber betrieblich ebenfalls geschult werden.
Ja – für Flottenbetreiber mit mehreren Standorten bieten wir standortübergreifende Schulungsprogramme an. Wir können an verschiedenen Standorten schulen oder alle Mitarbeitenden zentral zusammenziehen. Bei größeren Gruppen erstellen wir ein maßgeschneidertes Rahmenkonzept mit festen Preisen. Sprechen Sie uns an.

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