Die DGUV Information 209-093 sieht gestaffelte Einstiegswege in die HV-Qualifikation vor – abhängig von den bereits vorhandenen Elektro-Grundkenntnissen. Wer eine anerkannte Elektro-Ausbildung mitbringt, muss nicht bei null anfangen.
Mit dem BIBB-Ausbildungsrahmenplan 2013 für den Kfz-Mechatroniker wurden HV-relevante Grundlagen – Elektrotechnik, Sicherheitsvorschriften, Hochvoltsysteme – verbindlich in die Ausbildung aufgenommen. Damit qualifizieren sich Absolventen ab diesem Jahrgang automatisch für den verkürzten Einstieg.
| Einstieg | Voraussetzung | Schulungsumfang |
|---|---|---|
| Einstieg A | Keine relevante Elektro-Vorbildung (z. B. kaufmännische Berufe, Quereinsteiger) | bis zu 80 UE |
| Einstieg B | Kfz-Mechatroniker mit Abschluss ab 2013 | ca. 16 UE |
| Einstieg C | Elektro-/Elektrotechnik-Studium (Hochschule, FH) | individuelle Anerkennung |
Alle drei Einstiege führen zum identischen Zertifikat als FHV (Fachkundige für Hochvoltsysteme in Kraftfahrzeugen) Stufe 2S nach DGUV Information 209-093.
Kfz-Mechatroniker mit einem Abschluss vor 2013 absolvieren Einstieg A (bis zu 80 UE), da HV-spezifische Inhalte im alten Rahmenlehrplan noch nicht verbindlich verankert waren. In solchen Fällen kann der Schulungsanbieter individuelle Vorkenntnisse berücksichtigen – eine pauschale Verkürzung ist aber nicht möglich.
Für einen Betrieb mit mehreren Kfz-Mechatronikern, die alle ab 2013 ausgelernt haben, ergibt sich eine erhebliche Kosteneinsparung: Statt 80 UE pro Person genügen ca. 16 UE für denselben Qualifikationsnachweis. Bei einer Inhouse-Schulung für 10 Mitarbeiter entspricht das bis zu 640 gesparten Unterrichtseinheiten.
Quelle: DGUV FAQ Elektromobilität, Oktober 2025, Kap. 4.20 · BIBB Ausbildungsrahmenplan Kfz-Mechatroniker 2013
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