Die DGUV Information 209-093 schafft einen verbindlichen Rahmen für alle Tätigkeiten an Hochvolt-Fahrzeugen. Sie definiert, wer unter welchen Bedingungen an HV-Systemen arbeiten darf – und welche Schulung dafür notwendig ist.
Die Norm unterscheidet zwischen Fahrzeugen der Serie (S) – handelsüblichen Hybrid- und Elektrofahrzeugen nach SoP (Start of Production) – und Entwicklungsfahrzeugen und Prototypen (E) vor oder außerhalb des Serienanlaufs. Jede Fahrzeugkategorie hat eigene Qualifizierungsstufen mit angepassten Anforderungen.
Rechtsgrundlagen, auf die sich DGUV 209-093 stützt:
DGUV 209-093 definiert zwei Qualifizierungswege – FuP-Pfad und FHV-Pfad – jeweils für Serienfahrzeuge (S) und Entwicklungsfahrzeuge (E). Stundenzahl in Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten:
| Stufe | Bezeichnung | Dauer | Berechtigung |
|---|---|---|---|
| S / E | Grundsensibilisierung | 2–4 UE | Bewusstsein für HV-Gefahren; keine Arbeit an HV-Systemen |
| 1S / 1E | FuP – Fachkundig unterwiesene Person | ≥ 2 UE | Allgemeine HV-Arbeiten unter Aufsicht einer FHV; jährliche Wiederholung erforderlich |
| 2S / 2E | FHV – Fachkundige Person Hochvolt | 16–80 UE (S) / 24–100 UE (E) | Selbstständiges Freischalten, Arbeiten im spannungsfreien Zustand |
| 3S / 3E | FHV – Arbeiten unter Spannung (AuS) | ≥ 24 UE (Aufbaukurs) | Fehlersuche und Diagnose unter aktiver HV-Spannung |
Die Norm gilt für alle Personen, die beruflich an oder in der unmittelbaren Nähe von Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten – unabhängig vom Betriebstyp oder der Branche:
Die Gültigkeit der HV-Qualifizierung nach DGUV 209-093 ist nicht unbegrenzt. Folgende Intervalle gelten als Leitlinie:
Bundesweit, inhouse oder im Offenen Kurs – zertifizierte Schulungen nach DGUV Information 209-093 für Ihr Team.
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