Glossar · DGUV 209-093 · Stufe 1S/1E

Was ist eine FuP?

FuP – Fachkundig unterwiesene Person: Qualifizierungsstufe 1S (Serienfahrzeuge) oder 1E (Entwicklung) nach DGUV Information 209-093. Eine FuP darf allgemeine Arbeiten an HV-Fahrzeugen ausführen, jedoch nicht selbstständig freischalten – das bleibt der FHV (Stufe 2S+) vorbehalten.

Was darf eine FuP – und was nicht?

✓ Erlaubt
  • Allgemeine Arbeiten an HV-Fahrzeugen (unter Aufsicht)
  • Wechsel von Verschleißteilen ohne HV-Berührung
  • Reifenwechsel, Bremsen, Fahrwerk (spannungsfreies System)
  • Fahrzeugdiagnose an Niedervolt-Systemen
  • Unterstützung der FHV bei freigeschaltetem HV-System
✗ Nicht erlaubt
  • Selbstständiges Freischalten des HV-Systems
  • Feststellen der Spannungsfreiheit
  • Öffnen des HV-Systems ohne FHV-Aufsicht
  • Arbeiten unter aktiver HV-Spannung
  • Beaufsichtigen anderer FuP
Wichtig: Jeder Betrieb, der FuP beschäftigt, muss mindestens eine FHV (Stufe 2S) haben, die die Aufsichtspflicht übernimmt. Ohne FHV darf auch die FuP nicht an HV-Fahrzeugen arbeiten.

Wer braucht die FuP-Qualifizierung?

Die FuP-Schulung (Stufe 1S) ist die richtige Qualifizierung für alle Mitarbeitenden, die regelmäßig in der Nähe von HV-Fahrzeugen arbeiten, aber kein selbstständiges Freischalten benötigen:

Schulungsdauer und Inhalt

Die FuP-Qualifizierung (Stufe 1S) umfasst je nach Kenntnisstand 2 bis 4 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.). Inhalte:

FuP-Schulung für Ihr Team

Stufe 1S – kompakt, praxisnah, bundesweit inhouse. Angebot in 24 Stunden.

Zur Stufe-1S-Schulung Anfragen