Glossar · DGUV 209-093 · Stufe S / Stufe E

Sensibilisierte Person – Stufe S/E

Definition nach DGUV Information 209-093, Abschnitt 2 Nr. 7:
„Sensibilisierte Person ist, wer für das Bedienen von HV-Fahrzeugen und -Komponenten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen worden ist." Quelle: DGUV Information 209-093, Ausgabe 2023
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Stufe S und Stufe E – was ist der Unterschied?

Die DGUV Information 209-093 unterscheidet zwischen zwei parallelen Qualifikationspfaden – einem für die Entwicklung (E-Pfad) und einem für Serienfahrzeuge (S-Pfad). Die Sensibilisierung ist in beiden Pfaden die unterste Stufe.

Stufe S

Serienfahrzeuge (nach SoP)

Gilt für alle Beschäftigten, die mit HV-Serienfahrzeugen in Kontakt kommen: Fahrer, Reinigungskräfte, Kfz-Servicepersonal ohne Reparaturauftrag, Lageristen, Fuhrparkverantwortliche.

SoP = Start of Production, d.h. das Fahrzeug befindet sich in regulärer Serienproduktion.

Stufe E

Entwicklungsfahrzeuge (vor SoP)

Gilt für Beschäftigte, die mit Entwicklungs- und Erprobungsfahrzeugen arbeiten, ohne selbst in die HV-Technik einzugreifen: Testfahrer, Logistikmitarbeitende, Fahrzeugvorbereiter.

Der Inhalt ist nahezu identisch mit Stufe S – der Unterschied liegt im Fahrzeugtyp und dem erhöhten Gefahrenpotenzial von Prototypen.

Was darf eine Sensibilisierte Person – und was nicht?

Die Sensibilisierte Person darf HV-Fahrzeuge im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs nutzen. Eingriffe in die HV-Technik sind ausdrücklich ausgeschlossen.

✓ Erlaubt (Stufe S/E)
  • HV-Fahrzeug einsteigen, fahren, aussteigen
  • Aufladen über bekannte Ladeanschlüsse am Fahrzeug
  • Auffüllen von Motoröl, Kühlwasser, Wischwasser
  • Wechseln der Scheibenwischerblätter
  • Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs
  • Vorbereiten für Erprobungsfahrten (Stufe E)
  • Bedienen neuer Bedienelemente und Anschlüsse (mit Einweisung)
✗ Nicht erlaubt (Stufe S/E)
  • Öffnen von HV-Komponenten oder Abdeckungen
  • Arbeiten an HV-Leitungen, Steckern oder Batterie
  • Freischalten des HV-Systems
  • Feststellen der Spannungsfreiheit
  • Reparaturarbeiten am HV-Fahrzeug
  • Unterstützung bei HV-Wartungsarbeiten
  • Einweisen oder Beaufsichtigen anderer Personen
Besondere Gefährdung beim Abschleppen und Bergen: Die DGUV 209-093 weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Unfällen, Beschädigungen und beim Bergen oder Abschleppen von HV-Fahrzeugen zusätzliche Gefährdungen auftreten können. In diesen Situationen ist eine FuP (Stufe 1S) oder FHV (Stufe 2S) hinzuzuziehen.

Schulungsumfang – was schreibt die Norm vor?

Anders als für FuP (mind. 2 UE) und FHV (mind. 8 UE) schreibt die DGUV Information 209-093 für die Sensibilisierung keine Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten vor. Es handelt sich nicht um eine formale Qualifizierung, sondern um eine Unterweisung auf bestimmungsgemäßen Gebrauch.

In der Praxis umfasst eine strukturierte Sensibilisierungsschulung typischerweise 2 bis 4 Stunden und behandelt:

Tipp zur Dokumentation: Auch wenn kein standardisiertes Zertifikat vorgeschrieben ist, sollte die Sensibilisierung schriftlich dokumentiert werden – Datum, Inhalt, Durchführender und Unterschrift der unterwiesenen Person. Dies dient als Nachweis bei Arbeitsschutzprüfungen und im Schadensfall.

Wer darf die Sensibilisierung durchführen?

Gemäß DGUV Information 209-093, Abschnitt 5.1.2 und 4.1.2, kann die Sensibilisierung durchgeführt werden von:

Wer braucht die Sensibilisierung Stufe S/E?

Alle Beschäftigten, die im Betrieb mit HV-Fahrzeugen in Berührung kommen könnten – ohne selbst daran zu arbeiten:

Einordnung in die Qualifikationsstufen der DGUV 209-093

Die Sensibilisierte Person bildet die Basis der Qualifikationspyramide. Alle höheren Stufen bauen aufeinander auf:

Stufe S/E Sensibilisierte Person Bedienen, reinigen, laden
Stufe 1S/1E FuP – Fachkundig unterwiesene Person Allgemeine Arbeiten unter Aufsicht FHV
Stufe 2S/2E FHV – Fachkundige Person für Hochvolt Freischalten, Spannungsfreiheit feststellen
Stufe 3S/3E FHV – Arbeiten unter Spannung Eingriffe am aktiven HV-System

Häufige Fragen zur Sensibilisierten Person

Die DGUV Information 209-093 schreibt für die Sensibilisierung (Stufe S/E) keine feste Wiederholungsfrequenz vor. Empfohlen wird jedoch eine jährliche Unterweisung im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 – insbesondere wenn sich Fahrzeugmodelle oder betriebliche Verfahren geändert haben.
Nein. Kfz-Techniker, die Wartungs- oder Reparaturarbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen, benötigen mindestens die FuP-Qualifizierung (Stufe 1S). Für selbstständiges Freischalten und Arbeiten am HV-System ist die FHV (Stufe 2S) erforderlich. Stufe S/E reicht ausschließlich für Tätigkeiten, die dem Fahren und dem normalen Gebrauch des Fahrzeugs entsprechen.
Ja. Die DGUV Information 209-093 gilt für alle HV-Fahrzeuge mit einer Nennspannung über 60 V DC oder 25 V AC – damit sind Plug-in-Hybride, Vollhybride und Brennstoffzellenfahrzeuge eingeschlossen. Mild-Hybride mit 48V-Systemen fallen in der Regel unter niedrigere Schutzklassen, sollten aber betrieblich geprüft werden.
Bei einem Unfall oder Brand mit einem HV-Fahrzeug darf eine Sensibilisierte Person das Fahrzeug nicht eigenständig sichern. Sie sollte Abstand halten (mind. 5–10 m), Feuerwehr und Rettungskräfte alarmieren (diese sind für HV-Unfälle geschult) und keine Erstmaßnahmen am Fahrzeug vornehmen. Das Fahrzeug durch Berühren zu „erden" ist keine wirksame Schutzmaßnahme und gefährlich.

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