Glossar · Schulung & Qualifizierung
Jährliche HV-Unterweisung – Pflicht & Ablauf
Die
jährliche HV-Unterweisung ist eine wiederkehrende Kurzschulung für alle Mitarbeitenden, die an Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten. Sie wird von den meisten Berufsgenossenschaften gefordert und dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Inhalte – unabhängig von der Hauptqualifizierung (
FuP oder
FHV).
Wer braucht die jährliche Unterweisung?
Die jährliche Unterweisung gilt für alle Personen, die nach DGUV Information 209-093 qualifiziert sind und regelmäßig an HV-Fahrzeugen tätig sind:
- FuP (Stufe 1S/1E): Besonders wichtig, da die Grundqualifizierung weniger tiefgehend ist. Die jährliche Unterweisung ist für FuP ein wesentliches Element der laufenden Kompetenzsicherung.
- FHV (Stufe 2S/2E/3S/3E): Auffrischung sicherheitsrelevanter Inhalte, Einbeziehung neuer Fahrzeugtechnologien und aktueller Normenänderungen
- Arbeitgeber müssen die Durchführung und Inhalte der Unterweisung schriftlich dokumentieren und durch Unterschrift des Mitarbeitenden bestätigen lassen
Was sind Inhalte der jährlichen Unterweisung?
Die DGUV 209-093 legt keine exakt vorgeschriebene Tagesordnung fest, jedoch müssen alle sicherheitsrelevanten Themen abgedeckt werden. Typische Inhalte sind:
- Wiederholung der 5 Sicherheitsregeln nach DGUV Vorschrift 3: Freischalten – gegen Wiedereinschalten sichern – Spannungsfreiheit feststellen – Erden und Kurzschließen – benachbarte Teile abdecken
- Aktuelle Gefährdungen und neue Fahrzeugtechnologien (z. B. 800-V-Systeme, neue Zelltechnologien)
- Prüfung und Anwendung der PSA: Handschuhe, Messgerät, VDE-Werkzeug – Luftprüfung, Sichtprüfung, Kalibrierungsdatum
- Verhalten bei Unfällen und Notfällen: Erste Hilfe bei Stromunfall, Brandbekämpfung an HV-Fahrzeugen, Notruf
- Änderungen in Normen, betrieblichen Abläufen oder gesetzlichen Vorschriften seit der letzten Unterweisung
- Betriebsspezifische Besonderheiten: neue Fahrzeugmodelle im Bestand, neue Arbeitsverfahren, geänderte Freischaltprozeduren
Wie lange dauert die Unterweisung?
Die DGUV Information 209-093 legt keine gesetzliche Mindestdauer für die jährliche Unterweisung fest. In der Praxis hat sich folgendes etabliert:
- Typisch: 2–4 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.) – je nach Kenntnisstand der Teilnehmenden und betrieblichen Besonderheiten
- Bei Gruppen mit unterschiedlichen Stufen (FuP und FHV gemischt): ggf. aufteilen oder unterschiedliche Schwerpunkte setzen
- Vollständigkeit der Inhalte hat Vorrang vor einer Mindeststundenzahl – alle relevanten Themen müssen vermittelt worden sein
Kann die Unterweisung online stattfinden?
Ja – die jährliche HV-Unterweisung ist vollständig als Remote-Schulung (Online) durchführbar. Anders als die Hauptqualifizierung (Stufe 2S, 3S), bei der ein Praxisanteil vor Ort zwingend ist, enthält die jährliche Unterweisung keine vorgeschriebenen praktischen Übungen an realen Fahrzeugen.
Vorteile der Online-Unterweisung:
- Keine Reisekosten und kein Fahrzeugausfall durch Anreise
- Flexibel planbar – auch kurzfristig und in Kleingruppen
- Für Teams ab 10 Personen besonders wirtschaftlich als Online-Gruppenunterweisung
- Digitale Teilnahmenachweise für alle Unterweisungsprotokolle
- Inhalte können auf die konkrete Fahrzeugflotte oder Betriebssituation angepasst werden
Wichtig: Die jährliche Unterweisung ersetzt nicht die Hauptqualifizierung (Stufe 1S, 2S etc.) und auch nicht die Auffrischungsschulung nach 3 Jahren. Fehlt die Unterweisung in einem Jahr, ist das kein Grund zur Panik – sie sollte aber so schnell wie möglich nachgeholt werden, um die Qualifizierung aufrechtzuerhalten und lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.
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