Das 5-Schritte-Verfahren der HV-Freischaltung
Die DGUV Information 209-093 beschreibt ein klares, sequenzielles Verfahren zur HV-Freischaltung. Jeder Schritt muss vollständig abgeschlossen sein, bevor der nächste beginnt. Das Überspringen oder Verkürzen einzelner Schritte ist unzulässig und begründet Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.
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1
Freischalten – HV-System deaktivieren
Fahrzeug ausschalten, Zündung auf „Off", alle Schlüssel oder Fahrberechtigungen entfernen. Bei BEV: Ladesystem trennen. Fahrzeugspezifisches Freischaltprozedere aus Werkstatthandbuch befolgen (OEM-Angaben haben Vorrang).
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2
Sichern gegen Wiedereinschalten
Service-Disconnect oder Wartungsstecker ziehen und sicher verwahren (Schloss oder persönliche Verwahrung durch die FHV). Schlüssel aus dem Fahrzeug entfernen und getrennt lagern. Fahrzeug gegen Wegrollen sichern (Feststellbremse + Unterlegkeile).
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3
Spannungsfreiheit feststellen
Mit einem geprüften CAT-III-Messgerät (min. 1.000 V) die Spannung an den relevanten HV-Messpunkten messen. Der gemessene Wert muss unter 60 V DC liegen. Wartezeit einhalten: je nach Fahrzeug 3–10 Minuten für das vollständige Entladen der Zwischenkreiskondensatoren.
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4
Erden und Kurzschließen (falls erforderlich)
Bei Fahrzeugen mit Hochspannungsspeichern, die nach dem Trennen des Service-Disconnects weiterhin Spannung führen können (z. B. bei Prototypen oder Sonderkonfigurationen), zusätzliches Erden und Kurzschließen nach Herstellervorgabe. Bei Serienfahrzeugen i. d. R. nicht erforderlich.
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5
Benachbarte Teile schützen und dokumentieren
HV-Komponenten, Kabel und Anschlüsse, die weiterhin Spannung führen könnten, kennzeichnen und abdecken. Freischaltung im
Prüfprotokoll dokumentieren (Name FHV, Datum, Fahrzeug-VIN, gemessene Spannung, Messgerät, Unterschrift).
Wer darf freischalten?
Die HV-Freischaltung ist eine der Kernkompetenzen der FHV (Fachkundige Person Hochvolt) und setzt mindestens eine Stufe-2S-Qualifikation voraus. Eine FuP (Fachkundig unterwiesene Person, Stufe 1S) ist nicht berechtigt, selbstständig freizuschalten.
FHV Stufe 2S / 3S
Freischalten erlaubt
Vollständige Freischaltberechtigung für Serienfahrzeuge nach SoP
FHV Stufe 2E / 3E
Freischalten erlaubt
Auch für Prototypen, Vorserien und Entwicklungsfahrzeuge
FuP Stufe 1S / 1E
Kein eigenständiges Freischalten
Darf nur unterstützend tätig sein, unter direkter Aufsicht einer FHV
Stufe S / E
Nicht berechtigt
Grundsensibilisierung – keine eigenständigen HV-Tätigkeiten erlaubt
Erforderliche PSA für die Freischaltung
Auch die Freischaltung selbst erfordert eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), da während des Trennens des Service-Disconnects kurzzeitig Kontakt mit Teilen möglich ist, die noch unter Spannung stehen können:
- Isolierhandschuhe Klasse 0 nach EN 60903 (für Freischaltung bei max. 1.000 V ausreichend) oder Klasse 1
- CAT-III-Messgerät zum Nachweis der Spannungsfreiheit nach Schritt 3
- Schutzbrille als Mindestanforderung beim Hantieren mit HV-Steckverbindungen
- Isoliertes Werkzeug nach EN 60900, soweit Werkzeug benötigt wird
Dokumentationspflicht und Haftung
Die Freischaltung muss im Prüfprotokoll lückenlos dokumentiert werden. Dieses Dokument ist im Schadensfall – z. B. bei einem Elektrounfall während der Reparatur – die entscheidende Grundlage für die Klärung der Haftungsfrage. Fehlt die Dokumentation, trägt der Arbeitgeber das volle Haftungsrisiko.
Grundlage für die Dokumentationspflicht ist neben der DGUV 209-093 auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3, die eine Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation von Schutzmaßnahmen vorschreibt.
Wer darf ein HV-Fahrzeug freischalten?
Ausschließlich eine qualifizierte
FHV ab Stufe 2S. Eine FuP (Stufe 1S) ist nicht berechtigt, selbstständig freizuschalten.
Wie lange dauert eine HV-Freischaltung?
In der Praxis 5–15 Minuten. Die Entladezeit der Kondensatoren nach Trennung des Service-Disconnects beträgt je nach Fahrzeugtyp 3–10 Minuten und muss vollständig abgewartet werden, bevor Spannungsfreiheit festgestellt werden kann.
Muss die HV-Freischaltung dokumentiert werden?
Ja. Das Prüfprotokoll muss Name der FHV, Datum, Fahrzeug-VIN, gemessene Spannung (muss unter 60 V DC liegen), verwendetes Messgerät und Unterschrift der FHV enthalten. Es ist Pflichtunterlage bei Betriebsprüfungen und im Schadensfall.