Die drei Schulungsintervalle im Überblick
Die Qualifikation nach DGUV 209-093 ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Qualifikation seiner Mitarbeiter aktuell zu halten. Das Regelwerk definiert drei klar unterscheidbare Intervalle:
Intervall 1
1
Jahr – Jährliche Unterweisung
Kurze Auffrischung (2–4 UE) nach ArbSchG §12. Pflicht für alle Mitarbeiter mit HV-Kontakt. Kein neues Zertifikat, aber Dokumentation Pflicht.
Intervall 2
3
Jahre – Auffrischungsschulung
Vollständige Wiederholung des Qualifizierungskurses. Neues Zertifikat. Empfehlung der DGUV 209-093 für FHV und FuP.
Sonderregel
12
Monate Pause – Neuqualifizierung
Wer länger als 12 Monate keinen HV-Kontakt hatte, muss die vollständige Qualifizierung wiederholen – unabhängig vom 3-Jahres-Intervall.
Intervall 1: Die jährliche Unterweisung
Die jährliche Unterweisung ist in §12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 3 verbindlich vorgeschrieben. Sie ist keine vollständige Schulung, sondern eine gezielte Auffrischung zu sicherheitsrelevanten Themen. Typische Inhalte:
- Aktuelle betriebliche Gefährdungen und neue Fahrzeugtypen im Betrieb
- Änderungen in Freischaltprozeduren oder PSA-Anforderungen
- Auswertung von Beinahe-Unfällen und Sicherheitsvorfällen im Betrieb oder der Branche
- Überprüfung der korrekten PSA-Nutzung und Prüfintervalle
- Änderungen an der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs
Die jährliche Unterweisung muss vor Ort im Betrieb durch eine qualifizierte Person (FHV oder vEFK) durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden. Datum, Themen, Teilnehmer und Unterschriften sind Pflicht. Eine reine Online-Unterweisung ohne praktischen Bezug ist für HV-Tätigkeiten nicht ausreichend.
Unsere speziellen Jährliche Unterweisung HV-Kurse sind auf dieses Format zugeschnitten und erfüllen alle Anforderungen der DGUV 209-093.
Intervall 2: Auffrischungsschulung nach 3 Jahren
Die DGUV 209-093 empfiehlt, spätestens nach 3 Jahren eine vollständige Auffrischungsschulung (Refresher) zu absolvieren. Diese umfasst den vollen Inhalt des ursprünglichen Qualifizierungskurses:
- Theoretische Auffrischung: Gefahren des elektrischen Stroms, HV-Systemarchitektur, aktuelle Fahrzeugtechnik
- Praktische Übungen: Freischaltung, Spannungsfreiheitsprüfung, PSA-Nutzung, Prüfprotokolle
- Abschlusstest und Ausgabe eines neuen Qualifizierungszertifikats
- Umfang: Identisch mit Ersterwerb der Stufe (z. B. 2 Tage für Stufe 2S)
Manche Berufsgenossenschaften und Auftraggeber (z. B. OEM-Händlerverträge) fordern kürzere Intervalle – z. B. 2 Jahre. Der Arbeitgeber sollte seine vertraglichen Verpflichtungen prüfen und im Zweifel das kürzere Intervall wählen.
Sonderregel: Mehr als 12 Monate ohne HV-Kontakt
Dies ist die Regelung, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Wer länger als 12 Monate keinen regelmäßigen Kontakt mit HV-Fahrzeugsystemen hatte – etwa durch Elternzeit, längere Erkrankung, Beförderung in eine Verwaltungsfunktion oder Wechsel in eine andere Abteilung – verliert die praktische Kompetenz, die Grundlage der Qualifikation ist.
In diesem Fall empfiehlt die DGUV 209-093, die vollständige Qualifizierung zu wiederholen – unabhängig davon, ob das 3-Jahres-Intervall noch nicht abgelaufen ist. Der Arbeitgeber muss diese Entscheidung treffen und dokumentieren.
- Elternzeit oder längere Krankheit über 12 Monate → Neuqualifizierung empfohlen
- Wechsel in Bürotätigkeit ohne HV-Kontakt → Bei Rückkehr: Neuqualifizierung prüfen
- Stellenwechsel zu neuem Arbeitgeber ohne aktuellen HV-Kontakt → Zertifikat prüfen, ggf. Auffrischung
Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss alle Schulungsmaßnahmen lückenlos dokumentieren. Das ist nicht nur Pflicht, sondern auch im eigenen Haftungsinteresse:
- Unterweisungsnachweis: Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschriften – für jede jährliche Unterweisung
- Qualifizierungszertifikate: Kopien aller Schulungszertifikate der Mitarbeiter aufbewahren
- Fristenkalender: Übersicht, wann wer die nächste Auffrischung benötigt
- Nachweis HV-Kontakt: Bei der 12-Monats-Regelung sollte der regelmäßige HV-Kontakt durch Arbeitsaufträge oder interne Aufzeichnungen nachweisbar sein
Die vEFK ist typischerweise für die Organisation und Dokumentation aller Schulungsmaßnahmen verantwortlich.
Wie oft muss eine HV-Schulung wiederholt werden?
Es gibt zwei reguläre Intervalle: Jährliche Unterweisung (kurze Auffrischung nach ArbSchG §12) und Auffrischungsschulung nach spätestens 3 Jahren (vollständige Wiederholung). Zusätzlich: Neuqualifizierung nach mehr als 12 Monaten ohne HV-Kontakt.
Was passiert, wenn ein Techniker länger als 12 Monate keinen HV-Kontakt hatte?
Die DGUV 209-093 empfiehlt eine vollständige Wiederholung des Qualifizierungskurses – nicht nur eine Unterweisung. Der Arbeitgeber muss diese Entscheidung dokumentieren. Ein abgelaufenes 3-Jahres-Intervall löst dieselbe Anforderung aus.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Schulungsintervalle?
Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 3 verantwortlich. Operativ liegt die Aufgabe oft bei der
vEFK. Der Arbeitgeber haftet, wenn fällige Schulungen nicht nachgewiesen werden können.