Glossar · DGUV Vorschrift 3

vEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft

vEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft: Eine nach DGUV Vorschrift 3 und §13 ArbSchG vom Arbeitgeber schriftlich bestellte Person, die die Verantwortung für die Sicherheit aller elektrotechnischen Arbeiten im Betrieb trägt. In Betrieben mit HV-Fahrzeugarbeiten ist die vEFK auch für die Sicherstellung der korrekten FHV-Qualifikationen nach DGUV 209-093 mitverantwortlich.

Rechtliche Grundlage der vEFK

Die vEFK ist kein freiwilliges Instrument des Arbeitsschutzes, sondern eine gesetzliche Pflichtrolle. Die relevanten Rechtsgrundlagen sind:

Aufgaben der vEFK im HV-Betrieb

Im Kontext eines Betriebs, der an Hochvolt-Fahrzeugen arbeitet, trägt die vEFK folgende Verantwortlichkeiten:

vEFK vs. FHV – der Unterschied

vEFK
Organisatorische Verantwortung
  • Schriftlich bestellt nach DGUV V3 / §13 ArbSchG
  • Verantwortung für ALLE elektrotechnischen Arbeiten im Betrieb
  • Organisiert und kontrolliert Schulungen und Dokumentation
  • Keine spezifische HV-Fahrzeugqualifikation zwingend erforderlich
  • Kann externe Person (z. B. Elektromeister) sein
FHV
Operative Qualifikation
  • Qualifiziert nach DGUV Information 209-093
  • Berechtigt zu konkreten HV-Tätigkeiten (Freischalten, Prüfen, Arbeiten)
  • Stufen 2S, 2E, 3S, 3E mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang
  • Kein formeller Bestellungsakt erforderlich – Qualifikationsnachweis genügt
  • Führt Prüfprotokolle für jede Freischaltung

Eine Person kann gleichzeitig vEFK und FHV sein – das ist in kleineren Betrieben (z. B. Kfz-Werkstätten mit einem qualifizierten Kfz-Meister) häufig der Fall und rechtlich zulässig.

Bestellungsprozess: So wird eine vEFK bestellt

Muss jeder Betrieb eine vEFK benennen?
Ja. Jeder Betrieb, der elektrotechnische Arbeiten – einschließlich HV-Fahrzeugarbeiten – durchführt, muss nach DGUV Vorschrift 3 eine vEFK schriftlich bestellen. Die vEFK kann der Arbeitgeber selbst sein, sofern er die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen vEFK und FHV?
Die vEFK hat eine organisatorische Gesamtverantwortung nach DGUV V3 für alle elektrotechnischen Arbeiten. Die FHV ist eine nach DGUV 209-093 qualifizierte Person für konkrete HV-Fahrzeugtätigkeiten. Eine Person kann beide Rollen gleichzeitig innehaben.
Kann die vEFK die Verantwortung für HV-Schulungen delegieren?
Die vEFK kann operative Aufgaben delegieren, behält aber die Gesamtverantwortung. Sie muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit HV-Kontakt die erforderliche Qualifikation besitzen und diese durch regelmäßige Auffrischungen aktuell halten.

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